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Umfang der Aufstiegserlaubnis

    • Der Betrieb von Flugmodellen bis maximal 25kg Gesamtmasse ohne Verbrennungsmotor.

 

    • Der gleichzeitige Betrieb von maximal vier Flugmodellen mit Kolbenmotor bis maximal 25 kg Gesamtmasse mit einem maximalen Emissionspegel von 82dB/A/25m oder

 

    • der gleichzeitige Betrieb von maximal drei Flugmodellen mit Turbinenstrahltriebwerk bis maximal 25kg Gesamtmasse mit einem maximalen Emissionspegel von 90dB/A/25m.

 

Die Messung der Emissionsschallpegel der Flugmodelle muss gemäß der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) vom 01. August 2004 durchgeführt werden.

Die Einhaltung der Emissionsschallpegel kann durch den Flugleiter mittels der Lärmpässe kontrolliert werden.

 
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GPS Breitengrad 50° 12' 19.843"N, Längengrad 8° 52' 45.928"E